€250,00 EUR

24 monatliche Zahlungen

Ausbildungsvereinbarung zur Ausbildung "Shadow and Flame"

durch Hannah Achenbach, Jagowstrasse 18; 10555 Berlin; Deutschland

- nachfolgend Ausbilderin/Ausbildungsleitung genannt -

PRÄAMBEL  

Hannah Achenbach bietet Coaching, Seminare und Ausbildungen an. Der Teilnehmer möchte an dem oben erwähnten Ausbildungsprogramm teilnehmen. Die schamanische Ausbildung und Prozessbegleitung ist eine holistische Dienstleistung mit Auswirkungen auf den Körper, die Psyche und das soziale Zusammenleben. Die Arbeit ist herrschaftsfrei und freiwillig. Die Fähigkeit, selbst zu handeln und eigenverantwortlich sein Leben zu verändern wird befähigt und vorausgesetzt. Für die schamanische Prozessbegleitung im Rahmen der ‘Ausbildung in deep shamanic and spiritual practices’ bilden Teilnehmer und Ausbilder ein Bündnis. Für das von Hannah Achenbach als Ausbildungsleiterin angebotene Ausbildungsprogramm gelten zwischen den Parteien die nachstehenden Bedingungen:

§ 1 Lerninhalte, Ablauf der Ausbildung  

  •  1.1.  Die Ausbildung in deep shamanic and spiritual practices ist in 5 Phasen aufgeteilt und erstreckt sich auf einen Zeitraum von acht Monaten. Lernziele sind unter anderem:
    •  Selbsterkenntnis
    •  Integration spiritueller Praktiken
    •  Erwerben von Kenntnissen aus den Bereichen Psychologie, Biologie, Soziologie, Coaching, Energetisches Heilen u.a.Umgang mit schamanischen Tools wie nicht-drogeninduzierte Trancezustände, Räuchern, Grundkenntnisse des schamanischen Weltbildes und Umgang mit UPG
    •  Schulung des Körpers und der Körperwahrnehmung
  •  1.2.  Die Lerninhalte werden nach und nach während der achtmonatigen Ausbildung wöchentlich über eine E-Learning Plattform freigeschaltet. Im Anschluss zur Ausbildung bleiben die Lerninhalte als vollständige Sammlung für den weiteren Zeitraum von vier Monaten nach dem Abschluss der Ausbildung als Videodatei, Audiodatei oder PDF vom Teilnehmer individuell jederzeit abrufbar.

1.3. Der Teilnehmer erhält zudem für 12 Monate kostenfreien Zugang zu der von der Ausbildungsleiterin verwalteten Community ‘Hera’s Fruit’, deren Gruppenregeln im Anhang beigefügt sind. Die Zugangsdaten werden zum Ausbildungsbeginn bekanntgegeben.

1.4. Es finden zudem zwei wöchentliche Webinare statt. Ein Webinar im Rahmen der Gruppe, eines im Rahmen der Community. Im Falle der unvorhersehbaren plötzlichen Verhinderung eines Ausbilders (z.B. Krankheit o.ä.) und der Unmöglichkeit einen Ersatzausbilder zu finden, wird nach Absprache ein Ersatztermin für das ausgefallene Webinar angeboten. Anstehenden dringende Fragen des Teilnehmers sind in dem Fall per E-Mail an: [email protected] zu richten und werden zeitnah per E-Mail beantwortet.

1.5. Es finden während der Ausbildung fünf (5) 1on1 online Sessions mit der Ausbildungsleiterin oder einem der anderen (von ihr beauftragten) Ausbilder1 statt. Die Arbeit in 1on1-sessions findet nach vorheriger Terminabsprache in der Regel via Zoom Call statt. Telefonische Gespräche sind ebenfalls möglich. Die erste der 1on1 Sessions soll bis spätestens 2 Wochen nach Start der Ausbildung stattfinden. Es wird empfohlen drei weitere Sessions entweder regelmäßig zu nehmen oder für schwierigere Zeiten während des Prozesses aufzusparen. Die fünfte Session ist eine Abschluss-Session, die in den letzten 2 Wochen der Ausbildung stattfindet. Die fünf 1on1 Sessions sind innerhalb von acht Monaten nach Beginn der Ausbildung zu nehmen.

1.6. Das Arbeitsbündnis entsteht auf Initiative des Teilnehmers und im gegenseitigen Einvernehmen. Termine werden im Allgemeinen vom Teilnehmer angefragt. In Ausnahmen kann ein Ausbilder einen Termin für nötig erachten.

1.7. Nach Beendigung der Ausbildung und nach Vorlage einer mit der Ausbildungsleitung zu besprechenden individuellen Abschlussarbeit erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.

§ 2 Ausbildungsdauer, Beendigung der Ausbildung  

2.1.  Die Ausbildung beginnt sofort und endet nach Abschluss der Ausbildung, acht Monate nach ihrem Beginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere vier Monate nach der Beendigung der Ausbildung hat der Teilnehmer weiterhin Zugriff auf die Lerninhalte. Bis zum Start der Ausbildung erhält der Teilnehmer zugriff auf den Vorbereitungskurs.

2.2.  Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrages ist für beide Parteien ausgeschlossen.

2.3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, wobei der Teilnehmer in dem Fall bereits erhaltener Kursinhalte, die pauschal in Höhe von 30% der Teilnahmegebühr als angefallen gelten, nicht zurückerstattet werden. Die Vergütung der Ausbildungsleiterin bleibt im Übrigen anteilig vom kündigenden Teilnehmer anteilig für die bereits abgelaufene Dauer der Ausbildung vom Teilnehmer geschuldet. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages durch die Ausbildungsleiterin liegt zum Beispiel vor, wenn sich der Teilnehmende im Verzug mit dem Ausgleich der Vergütung befindet. Für den Teilnehmer liegt ein wichtiger Kündigungsgrund beispielsweise vor, wenn ihm die ununterbrochene Fortsetzung der Ausbildung aus dringenden persönlichen (Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes) oder beruflichen Gründen innerhalb von 10 Monaten nach Vertragsbeginn nicht mehr möglich ist.

§ 3 Weitere Rechte und Pflichten der Ausbildungsleiterin  

3.1. Die Ausbildungsleiterin ist berechtigt und verpflichtet im Rahmen der Erbringung Leistungen gemäß § 1 dieses Ausbildungsvertrages qualifizierte Dritte -Ausbilder- zu beauftragen. Die Leistungen der beauftragten Dritten gelten als Erfüllung der von ihr nach diesem Vertrag angebotenen Leistung gegenüber dem Teilnehmer.

3.2. Die Ausbildungsleiterin steht dafür ein, dass die schamanische Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.

3.3. Die Ausbildungsleiterin stellt sicher, dass alle Kursinhalte stets elektronisch abrufbar oder auf andere Weise dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Den Teilnehmern stellt sie ausschließlich auf diesem Wege die zur Ausführung der Aufgaben relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

3.4. Die Ausbildungsleiterin sowie die von ihr beauftragten Drittausbilder sind berechtigt aus dringlichen Gründen die vereinbarten Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Die Ausbilder bieten in diesem Fall dem Teilnehmer einen schnellstmöglichen Ersatztermin an.

§ 4 Kosten der Ausbildung, Zahlungsbedingungen  

4.1. Für die achtmonatige Ausbildung Shadow and Flame erhält die Ausbildungsleitung vom Teilnehmer eine Vergütung in Höhe von insgesamt 6000,00€ inkl. in Deutschland geltender (zurzeit 19%) Umsatzsteuer, aufgeteilt in 24 Monatsraten à 250€.

4.2. In der Vergütung ist eine Pauschale in Höhe von 30% der o.g. Vergütung für die zur Verfügung gestellten Kursinhalte und den organisatorischen Aufwand der Ausbildungsleiterin enthalten.

§ 5 Rechte und Pflichten, insb. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers  

5.1. Der Teilnehmer erkennt an, dass er während der Ausbildung im vollen Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist. Folgen, die daraus entstehen, dass der Teilnehmer unvollständige oder unwahre Angaben zu seinem körperlichen Zustand macht, hat er selbst zu tragen.

5.2. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg der Ausbildung von seiner Mitwirkung abhängt. Für den optimalen Effekt der Ausbildung auf den Teilnehmer und zur Nutzung des während der Ausbildung erlangten Wissens und Fähigkeiten ist der Teilnehmer zur gewissenhaften Ausführung der gestellten Aufgaben angehalten. Die Folgen, die zum Beispiel aus der Nichterledigung vereinbarter Hausaufgaben, der Nichteinhaltung von Terminen sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Erkenntnisse entstehen, trägt der Teilnehmer. Die Ausbildungsleiterin schuldet keinen Ausbildungserfolg, sondern die bestmögliche Vermittlung ihres Wissens an den Teilnehmer.

5.3. Die vorgeschlagenen und angewandten Methoden verpflichten den Teilnehmer zur Eigenverantwortung, das heißt auch, dass der Teilnehmer die Grenzen seiner Belastbarkeit erkennt und diese sowie alle Informationen mitzuteilen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung relevant sind.

5.4. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass durch die Verwendung schamanischer Arbeitsutensilien Materialschäden entstehen können. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Ausbildungsleiterin oder den beauftragten Ausbildern persönlich verursacht werden.

5.5. Der Teilnehmer ist dazu angehalten nicht zu große Pausen während der Ausbildung zu nehmen, sondern stetig weiter zu lernen.

§ 6 Geistiges Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte  

6.1. Alle beim Abschluss dieses Vertrages vorhandenen gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Marken- und Gebrauchsmusterrechte und sonstiges geistiges Eigentum einer Vertragspartei, insbesondere - jedoch nicht beschränkt auf -geheimes Know-how, verbleiben im ausschließlichen Eigentum und in der ausschließlichen Nutzungs- und Verwaltungsbefugnis der jeweiligen Vertragspartei.

6.2. Es ist beiden Vertragsparteien erlaubt und gewünscht während der und durch die Ausbildung erworbene Fähigkeiten, Erlebnisse und Erkenntnisse für die eigene Praxis anzuwenden. Die in der Ausbildung und schamanischen Arbeit zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen, auch Notizen des Teilnehmers, sind jedoch nur für ihn selbst und seinen persönlichen Gebrauch bestimmt. Gelerntes Wissen darf und soll angewandt werden, nicht jedoch ohne Einwilligung der Ausbildungsleiterin weitervermittelt oder veröffentlicht werden. Ausbildungsmaterial und alle Unterlagen, die von der Ausbildungsleiterin zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur mit ihrer Zustimmung weiter für eigene Zwecke des Teilnehmers verwertet werden.

§ 7 Datenschutz, Vertraulichkeit  

7.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich keine vertraulichen und personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben bzw. zu ausbildungsfremden Zwecken zu verarbeiten. Als „Dritte“ gelten nicht die von der Ausbildungsleiterin beauftragten Ausbilder, die die Leistungen nach diesem Vertrag für die Ausbildungsleiterin erbringen.

7.2.Die Ausbildungsleiterin verarbeitet im Übrigen alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich zur Erfüllung der Pflichten aus diesem Ausbildungsvertrag oder sofern kein anderes berechtigtes Interesse an den Daten besteht, nur mit ausdrücklicher, gesondert einzuholenden Zustimmung des Teilnehmers.

7.3. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit über alle persönlichen, insbesondere gesundheitlichen Informationen, die während der Ausbildung ausgetauscht werden.

§ 8 Widerrufsrecht  

8.1. Als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, also als natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, welches weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht zu.

8.2. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) die Ausbildungsleiterin (Hannah Achenbach, Jagowstrasse 18; 10555 Berlin; Deutschland) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

8.3. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wurde.

8.4. Beginnt die Ausbildung während der Widerrufsfrist, so hat der Teilnehmer einen angemessenen Betrag, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, zu zahlen.

8.5. Im Fall des Widerrufs gemäß Abs. 1 trägt der Teilnehmer die Kosten der Rücksendung der im Rahmen der Ausbildung bereits gelieferten Materialien.

§ 9 Sonstige Vereinbarungen  

9.1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder gänzlich noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden.

9.2. Als Erfüllungsort aus diesem Vertrag gilt der Sitz der Ausbildungsleiterin, Berlin.

9.3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von dem Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.

9.4. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.

Gültig seit 01.11.2022, Hannah Achenbach - Ausbildungsleiterin

Anhang 1

 Hinweis auf Kontraindikationen zu Breathwork Sessions

In unseren Community Webinaren werden schamanische Reisen und Breathwork Reisen angeboten. Breathwork Sessions, die den verbundenen Atem durch den geöffneten Mund nutzen, sind bei folgenden gesundheitlichen Beschwerden nur nach Absprache des Arztes empfohlen:

1. Herz-Kreislauf-Erkrankungen/Herzerkrankungen

2. Netzhautablösung oder Glaukom

3. Diagnostiziertes Gehirn- oder Bauchaneurysma

4. Epilepsie

5. Diagnostizierte bipolare oder Schizophrenie

6. nicht medikamentös eingestellter Diabetes oder Schilddrüsenerkrankungen

7. Hoher Blutdruck

8. (Delikate) Schwangerschaft

9. Kürzliche Operation oder Verletzung

Es ist dennoch möglich, die Sessions mitzumachen, jedoch wird empfohlen währenddessen normal zu atmen oder den verbundenen Atem durch die Nase zu praktizieren, bis Rücksprache mit dem Arzt gehalten wurde und es klar ist, dass Breathwork Sessions unbedenklich für den jeweiligen gesundheitlichen Zustand sind.

Mit Abschluss des Verkaufsvorgangs stimmt der Teilnehmer diesen Bedingungen zu.

Shadow and Flame Growth Plan

Keine halben Sachen! Du hast genug davon, deine Intuition nur in besonderen Momenten zu nutzen, unbewusst über deine eigenen Kräfte und Fähigkeiten zu sein und weiter mit dir selbst im Zwiespalt zu sein, und das finden wir super!

In 42 intensiven Wochen erlebst du die Transformation deines Lebens. Du wirst Teil einer starken Community, die dich mit offenem Herzen aufnimmt und begleitet und so sehr gespannt darauf ist, welche Schätze und Talente du für die Welt hast.

Aushalten und Durchhalten war gestern. Frustration und zurück gehalten werden gehören der Vergangenheit an. Die Zukunft gehört den Mutigen, die bereit sind sich ihren Talenten zu stellen, ihre Schatten zu Freunden zu machen und endlich ihr Licht in die Welt bringen.

Die Zukunft gehört den Mutigen, die Trauma klären, was schon unsere Ahnen belastet hat.

Die Zukunft gehört denjenigen, die gelernt haben, sich ihre Welt bewusst zu gestalten.

Wir freuen uns, wenn du ein Teil dieser Bewegung wirst, und heissen dich willkommen.

Unser Angebot für dich:

Shadow and Flame

     ☞ 42 Wochen intensive Transformation mit Videomaterial und Live Webinaren

     ☞ 5 1:1 Sessions für deinen individuellen Prozess
 

    ☞ individuelle Gruppenbetreuung für deine Gruppe mit Chat
 

    ☞ 12 Monate Zugang zur Community und dadurch auch:

☞ wöchentliche Live Webinare, schamanische Reisen Breathwork und mehr

☞ Austausch mit Gleichgesinnten

☞ Live Coaching für all deine Themen

☞ Exklusive Rabatte und Gelegenheiten für Live Events